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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 10.01.2005 um 19:14 Uhr  
| Hallo Gemeinde! Kaum den SLK abgeholt schon leichte Unzufriedenheit... ! Habe heute meine Garantieunterlagen per Post bekommen doch sind die nicht direkt von Mercedes-Benz sondern von Garanta Garantie oder so. Was soll das? Habe meinen Wagen doch extra bei MB o. auch DC gekauft...ist ein Vertragshändler! Habt Ihr eine Erklärung dafür?
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SlickRick
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 11.01.2005 um 14:37 Uhr  
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SlickRick schrieb:
Hallo Gemeinde! Kaum den SLK abgeholt schon leichte Unzufriedenheit... ! Habe heute meine Garantieunterlagen per Post bekommen doch sind die nicht direkt von Mercedes-Benz sondern von Garanta Garantie oder so. Was soll das? Habe meinen Wagen doch extra bei MB o. auch DC gekauft...ist ein Vertragshändler! Habt Ihr eine Erklärung dafür?
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SlickRick
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Garanta ist u.a. ein Spezialversicherer für Garantieversicherung.
Dir kann es doch eigentlich egal sein, wer die Garantieleistung (Geld) erbringt, es sei denn, dass die DC-Gebrauchtwagengarantie sich im Leistungsumfang wesentlich von der der Garanta unterscheidet.
Der Händler hat doch sicherlich in seinen Unterlagen darauf hingewiesen, dass es eine Garantieversicherung gibt.
Der will eben nicht selbst den Kopf hinhalten und zahlen. Unter Umständen kostet ihn die Versicherung bei Garanta weniger, als das, was im DC für die Garantie abknöpft.
Prüfe also mal ab, ob es überhaupt wesentliche Unterschiede gibt und dann ob nicht irgendwo in den Unterlagen der Hinweis auf Risikoträger Garanta ist. Ich denke schon, dass da irgendwo Garanta erwähnt wurde.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass sich die Leistungen unterscheiden, aber wenn auf Garanta hingewiesen wurde, Pech gehabt!
Gruß
Frank Peter
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| Geschrieben am 11.01.2005 um 21:48 Uhr  
| Ist das rechtlich einwandfrei? Kann ein Händler seine Garantieverpflichtung an Dritte weitergeben? Man doch hat einen Kaufvertrag mit einem bestimmten Händler, also hat dieser auch die Garantieleistungen zu erfüllen. Wenn sich der Händler intern eine Garantieversicherung zulegt ok (wie er intern agiert kann mir ja egal sein ) aber wenn etwas was die Garantie berührt kaputtgeht ist der einzige Ansprechpartner doch der Händler.
Oder seh ich das falsch?
Martin
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 11.01.2005 um 23:00 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von MrSpuck am 11.01.2005 um 23:01 Uhr ]
Hi Martin, Ist das rechtlich einwandfrei? Kann ein Händler seine Garantieverpflichtung an Dritte weitergeben? Man doch hat einen Kaufvertrag mit einem bestimmten Händler, also hat dieser auch die Garantieleistungen zu erfüllen. Wenn sich der Händler intern eine Garantieversicherung zulegt ok (wie er intern agiert kann mir ja egal sein) aber wenn etwas was die Garantie berührt kaputtgeht ist der einzige Ansprechpartner doch der Händler.
Oder seh ich das falsch?
Ein Händler kann sich durch den Abschluß einer Gebrauchtwagengarantie absichern und somit seine Verpflichtungen "weitergeben". Deswegen bekommst du die Unterlagen mit denen die Werkstatt bei einem Defekt wiederum direkt mit dem Versicherer abrechnenen kann. Der Händler muß ja nicht ne Werkstatt haben. Zahlt der Versicherer ist alles in Butter, wenn nicht muß der Händler einstehen. Die Garantie heißt ja nicht, daß der Händler sich vollkommen aus der Verantwortung stehlen kann.
Aber Vorsicht ... für normalen Verschleiß muß der Händler nicht einstehen und genau solche Teile sind auch von der Garantie ausgeschlossen.
Aber was stört dich daran, wenn du dich an eine Versicherung wenden mußt anstatt an einen Händler?
Read you
Thorsten
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| Geschrieben am 12.01.2005 um 00:21 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von _Martin am 12.01.2005 um 00:23 Uhr ]
MrSpuck schrieb:
...Zahlt der Versicherer ist alles in Butter, wenn nicht muß der Händler einstehen. Die Garantie heißt ja nicht, daß der Händler sich vollkommen aus der Verantwortung stehlen kann.
Aber was stört dich daran, wenn du dich an eine Versicherung wenden mußt anstatt an einen Händler?
Mich stört an solchen Konstruktionen die undurchsichtige Lage. Bei meinem Glück würde es bei so einem Konstrukt zwischen Händler und Versicherung zu einem endlosem Streit kommen wer die Kosten für eine Reparatur aufzukommen hat und ob überhaupt. Der Kunde muß sich u.U. mit zwei Vertragspartern absabbeln und hat entweder solange ein defktes Auto oder läßt reparieren und sitzt ewig auf den Kosten.
Martin
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Grüße aus Hamburg
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