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| Geschrieben am 29.05.2024 um 15:25 Uhr  
| Mal eine Frage in die Runde. Mein S203 hat ja den gleichen Hinterachsträger wie der R171 und ich stehe nun vor der Rostproblematik. Auf Anfrage bei MB NL Mannheim bekam ich folgende Antwort:
,,Von der Abwicklung her ist es so, dass zuerst Bilder vom Schaden und vom Fahrzeugschein am Fahrzeug gemacht werden müssen, die dann an die entsprechende Kulanzanfrage angehängt werden. Bevor MB Deutschland eine Entscheidung trifft, muss noch eine Bewertung des Fahrzeugs durchgeführt werden (z.B. über DAT). Erst dann zeigt sich, ob, in welcher Höhe und wie eine eventuelle Kulanzentscheidung aussieht"
Ist mir soweit klar, aber dass ein DAT Gutachten durchgeführt werden muss ist mir in diesem Kontext neu.
Riecht für mich schwer nach Abwehrversuch!
Kann da jemand etwas dazu sagen, danke.
LG Claus
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| Geschrieben am 29.05.2024 um 16:18 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Techniker am 29.05.2024 um 16:19 Uhr ]
Bei meinem SLK gab es damals keine Probleme,
Schätze auch heute noch,
das die Reparaturkosten für die Achse immer noch deutlich geringer sind,
wie der Gesamtwert vom Fahrzeug!
Wie ist es beim S203 aussieht?
Vermutlich hat der natürlich ein geringer Restwert!
Aber (frech?) wäre ich schon,
wenn Mercedes so vorgeht,
Man muss aber auch sagen, dass man bei einem bis 20 Jahren alten Auto noch auf Kulanz was bekommt, ohne das Fahrzeug regelmäßig in einer autorisierten MB Werkstatt gewartet zu haben,
Ist hier in diesem Fall ein positives Vorgehen von Mercedes!
--
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| Geschrieben am 29.05.2024 um 22:06 Uhr  
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bitti schrieb:
[...]
Bevor MB Deutschland eine Entscheidung trifft, muss noch eine Bewertung des Fahrzeugs durchgeführt werden (z.B. über DAT). Erst dann zeigt sich, ob, in welcher Höhe und wie eine eventuelle Kulanzentscheidung aussieht"
Ist mir soweit klar, aber dass ein DAT Gutachten durchgeführt werden muss ist mir in diesem Kontext neu.
[...]
Bei Garantiefällen (JS / MB-100, MB-80) ist die Kostenübernahme i.d.R. auf maximal den Zeitwert des Fahrzeugs beschränkt. Wenn die Instandsetzungskosten den Zeitwert überschreiten sollten dann muss die Differenz ggf. vom Kunden getragen werden.
Da ist aber kein Gutachten o.ä. nötig, sondern da zählt einfach der DAT- / Schwacke-Wert welcher auch von Versicherungen genutzt wird.
Ich könnte mir vorstellen, dass dies u.U. auch bei Kulanzfällen so gehandhabt wird, definitiv wissen tue ich es aber nicht.
So eine Aussage in Richtung Kunde zu tätigen riecht aber schon etwas danach, als würde da jemand wenig Lust auf eine solche Arbeit haben.
Wie auch immer:
Für einen Garantie- bzw. Kulanzantrag ist aber formal ein Reperaturauftrag des Kunden notwendig, d.h. du solltest dies mit deinem Serviceberater besprechen und z.B. einen für dich akzeptablen Kostenrahmen vor- und freigeben, so dass alles darüber hinaus mit die abgestimmt werden muss.
Es folgt dann eine entsprechende Anfrage inkl. KVA des Servicepartners (bei Kulanz in Richtung Hersteller, bei Garantie in Richtung Garantiegeber), die wird dann beschieden und du erhälst das Ergebnis.
Entscheidest du dich gegen eine Reparatur (aus welchem Grund auch immer) hast du schlimmstenfalls "nur" die Kosten für die Diagnose & den KVA an der Backe (schätze mal 200-300 EUR).
--
Gruß
chris_slk
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